Königslutter-Haus-Design

Wir sind ein starkes Planungsbüro aus Königslutter am Elm, dessen Schwerpunkt auf der Erlangung von Baugenehmigungen für den Neubau von Einfamilienhäusern bis hin zu Mehrfamilienhäusern, Sanierung und Energieberatung liegt.

Unsere Leistungen

Planung

Bauantrag

Ein Bauantrag wird für die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Bauvorhaben benötigt. Für die Erstellung der Bauvorlagen und die Beantragung der Baumaßnahme ist in der Regel ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erforderlich. Die Inhalte und Einzelheiten werden durch die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

Bauanzeige

Die Bauanzeige ist ein bauordnungsrechtliches Verfahren, welches in einigen Landesbauordnungen Anwendung findet und bei dem ein nicht genehmigungsbedürftiges Vorhaben schriftlich unter Einreichung der Bauvorlagen und Erklärungen des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers gegenüber der Behörde angezeigt wird. Widerspricht die Behörde innerhalb einer gewissen Karenzfrist nicht, kann mit dem Bau begonnen werden. Dies richtet sich jedoch nach der jeweiligen Bauordnung des Bundeslandes.
Eine Bauanzeige kann nur in Gebieten mit einem Bebauungsplan gestellt werden.

Bauvoranfrage

Eine Bauvoranfrage (auch Bauvorbescheid oder Vorbescheid genannt) ist ein formeller Antrag an die zuständige Bauaufsichtsbehörde, in dem bestimmte Fragen im Zusammenhang mit einem geplanten Bauvorhaben geklärt werden sollen. Ein positiver Bauvorbescheid allein berechtigt noch nicht zum Beginn der Baumaßnahme.

Entwurfsplanung

Erarbeitung von Grundrissen, Ansichten und Schnitten auf Grundlage des Kundenwunsches unter Berücksichtigung der jeweilig gültigen Vorschriften/Gesetze der Bundesländer und Behörden. Dies können z.B. städtebauliche & gestalterische Vorgaben eines Bebauungsplanes oder einer Satzung sein.
Die Entwurfsplanung bildet die Grundlage für die Beantragung und Genehmigung des zu errichtenden Objektes.

Ausführungsplanung

Bei der Ausführungsplanung werden in den Zeichnungen des Grundrisses sowie des Gebäudeschnitts relevante Details, wie die statische Planung, brandschutz-/schallschutzrelevante Maßnahmen sowie die geplante Haustechnik, berücksichtigt und dienen zur Orientierung bei der Umsetzung auf der Baustelle. In der Regel werden diese Zeichnungen im Maßstab 1:50 erstellt.

Nachweise

Bauphysikalische Nachweise

Zu diesen Nachweisen zählen Berechnungen, die auf bauaufsichtlich eingeführten Normen oder Verordnungen mit Gesetzescharakter beruhen und gleichzeitig die Grundlage für energieeffizientes sowie klimaneutrales Bauen oder Sanieren von Gebäuden sind. Die Nachweise beziehen sich auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz beinhaltet alle baulichen, anlagentechnischen sowie organisatorischen Maßnahmen, um die Entstehung und Ausbreitung von Bränden soweit es geht einzuschränken.

Schallschutz

Dieses Konzept enthält Maßnahmen zur Minderung und Blockierung der Schallübertragung von einer Schallquelle zu einem Empfänger, welche z.B. durch nahegelegene Bahnanlagen oder Flughäfen auftreten. Durch den Einsatz von entsprechenden Maßnahmen, wie z.B. Schallschutzfenstern, kann die Ausbreitung von Schallwellen gemindert und Lärm gedämpft werden.

Statik

Die Statische Berechnung, auch Statik genannt, ist die Berechnung der Kräfte, Spannungen und Verformungen einer Konstruktion. Der Ersteller dieser Berechnung ist der Statiker, welcher auch als Tragwerksplaner bezeichnet wird, und ist beim Hausbau unverzichtbar. Er berechnet die Bauteile des Hauses hinsichtlich Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit und legt Material sowie Festigkeit der Bauteile fest.

Energieausweis

Der Energieausweis gibt den Endenergiebedarf und die Effizienzklasse (A+ bis H) des Gebäudes an.
Beim Energieausweis wird in zwei Arten unterschieden:

1. Bedarfsausweis – dieser bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt und somit eine nutzerunabhängige Beurteilung ermöglicht.

2. Verbrauchsausweis – hier wird auf Grundlage von Belegen und Verbrauchszahlen der tatsächliche Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes berechnet.

Beratung

Bauberatung

Bei der Bauberatung werden die Bauherren über die mögliche Bebauung des Grundstücks sowie die bauliche Gestaltung des Gebäudes informiert und unterstützt.

Sanierungsberatung

Die Hauptaufgaben einer Sanierungsberatung umfassen die Analyse der vorhandenen Substanz des Gebäudes, die Identifizierung von Problembereichen sowie die Entwicklung maßgeschneiderter Sanierungspläne zur Instandsetzung, Sanierung und Modernisierung des Gebäudes.

Energieberatung

Dienstleistung zur Optimierung des Energieverbrauchs und Planung zur Umsetzung von energieeffizienten Maßnahmen, sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung.

Fördermittelberatung

Unter Fördermitteln versteht man Darlehen oder Zuschüsse, welche von z.B. Förderbanken wie der KfW-Bank, der EU, dem Bund oder den Ländern gewährt werden können. Um diese Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, ist eine entsprechende Beratung und Beantragung (zum Bsp. durch einen Energieberater) erforderlich.

Weitere Leistungen

Nutzungsänderung

Eine Nutzungsänderung ist erforderlich, wenn ein Objekt für einen anderen Zweck als ursprünglich genehmigt genutzt werden soll. Beispielsweise die Änderung von der Nutzung eines Mehrfamilienhauses in ein Bürogebäude.

Legalisierung

Im Kontext des Baurechts versteht man unter Legalisierung den Prozess, bei dem festgestellt wird, ob ein Bauvorhaben samt der geplanten Nutzung den geltenden öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften entspricht. Dies bedeutet, dass sowohl die baulichen Maßnahmen als auch die vorgesehene Nutzung eines Gebäudes oder einer Anlage überprüft und als rechtskonform anerkannt werden. 

Bestandsaufnahme / Aufmaß

Oftmals gibt es zu Altbauten keine Bestandsunterlagen mehr. Durch die Bestandaufnahme / das Aufmaß können entsprechende Zeichnungen erstellt werden, welche den aktuellen Stand des Objektes widerspiegeln. Diese können dann z.B. für Umbaumaßnahmen oder Sanierungen genutzt werden.

Fotorealistische Visualisierungen

Bei der fotorealistischen 3D-Visualisierung werden Objekte oder Räume dreidimensional mit einem Programm virtuell abgerufen. Das Ziel ist es, einen realistischen Eindruck davon zu vermitteln, wie ein Raum oder ein Gebäude aussehen wird, und dabei die Entwurfsabsicht präzise darzustellen.

Gebäudeberechnungen

Diverse Berechnungen dienen zur Ermittlung von Gebäudeangaben, wie z.B. der Wohnflächenberechnung oder Berechnungen zum umbauten Raum etc.

Adresse


KHD – Königslutter-Haus-Design GmbH
Scheppauer Weg 13a
38154 Königslutter am Elm

Telefonnummern


Sekretariat: 0 53 53 – 91 68–200
Architekten: 0 53 53 – 91 68–211
Bauplanung: 0 53 53 – 91 68–220
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